verabschiedungsreif

verabschiedungsreif
ver|ạb|schie|dungs|reif <Adj.>:
(von einem Gesetz) so lange besprochen, verhandelt, dass es ↑ verabschiedet (3) werden kann.

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ver|ạb|schie|dungs|reif <Adj.>: (von einem Gesetz) so lange besprochen, verhandelt, dass es verabschiedet (3) werden kann.

Universal-Lexikon. 2012.

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