- verabschiedungsreif
- ver|ạb|schie|dungs|reif <Adj.>:(von einem Gesetz) so lange besprochen, verhandelt, dass es ↑ verabschiedet (3) werden kann.
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ver|ạb|schie|dungs|reif <Adj.>: (von einem Gesetz) so lange besprochen, verhandelt, dass es verabschiedet (3) werden kann.
Universal-Lexikon. 2012.